„Der Schutzstreifen dient ausschließlich dazu, die Sicherheit für Fahrradfahrer zu verbessern. Die durchgängige Nutzung als erweiterter Fahrstreifen für Autofahrer ist ausgeschlossen“, erläutert Christoph Dammann, bei der Verwaltung als Fachgruppenleiter Tiefbau/Städtische Betriebe für die jetzt abgeschlossenen Maßnahmen an der Wadenhardstraße zuständig, die Regelung.
Autofahrern sei es allerdings erlaubt, die Markierungslinie zu überfahren, wenn die Verkehrssituation dies erfordere. Dies könne unter anderem bei Ausweichbewegungen der Fall sein, aber auch beim Wenden, beim Abbiegen auf eine Grundstückseinfahrt sowie beim Ein- und Ausparken dürfe der Streifen überfahren werden. Ausdrücklich weist Dammann aber darauf hin, dass Verstöße, wie beispielsweise das Parken auf dem Schutzstreifen, ordnungsrechtlich geahndet würden.
Die Bauarbeiten an der Wadenhardstraße wurden Ende Oktober abgeschlossen. Neben dem Schutzstreifen wurde die Beleuchtung an den Fußgängerüberwegen verbessert und es wurden im Kreuzungsbereich Straßenbau- und Markierungsarbeiten durchgeführt.