Alle fünf Jahre werden die Schöffen der Amts- (Schöffengerichte) und Landgerichte (kleine, bzw. große Strafkammern) neu gewählt. Ebenso neu gewählt werden die Jugendschöffen der Amts- (Jugendschöffengerichte) und Landgerichte (kleine, bzw. große Jugendkammern). Für die Stadt Oerlinghausen werden 3 Schöffen und 2 Jugendschöffen benötigt; die Vorschlagsliste zur Wahl muss mindestens die doppelte Anzahl der benötigten Personen umfassen.
Schöffin bzw. Schöffe kann werden, wer:
• die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und die deutsche Sprache beherrscht,
• zu Beginn der Amtsperiode (Stichtag: 01.01.2019) mindestens 25 Jahre, aber nicht älter als 69 Jahre alt ist
• und in Oerlinghausen wohnt.
Schöffin bzw. Schöffe kann u. a. nicht werden, wer:
• in einem justiznahen Beruf arbeitet (z. B. Richter, Polizeibeamte, Bewährungshelfer),
• für die Staatssicherheit der ehemaligen DDR tätig war,
• zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde,
• infolge Richterspruchs die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt.
Das verantwortungsvolle Amt eines Schöffen verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und wegen des anstrengenden Sitzungsdienstes auch körperliche Eignung. Schöffinnen bzw. Schöffen sollten daher insbesondere folgende Eigenschaften und Fähigkeiten besitzen:
• Menschenkenntnis und Einfühlungsvermögen,
• Objektivität und Unvoreingenommenheit,
• ausgeprägten Gerechtigkeitssinn,
• Verantwortungsbewusstsein und Mut zum Richten über andere Menschen.
Jugendschöffen sollen zudem in der Jugenderziehung über besondere Erfahrung verfügen.
Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.schoeffenwahl.de oder www.schoeffen-nrw.de sowie auf der Internetseite des Justizministeriums NRW.
Wenn Sie Interesse an der ehrenamtlichen Tätigkeit als Jugendschöffin bzw. Jugendschöffe haben, können Sie sich bis zum 31.03.2018 schriftlich bei der Stadt Oerlinghausen, Rathausplatz 1, 33813 Oerlinghausen bewerben:
Bewerbungsformular als Jugendschöffe
Bewerbungen als Schöffin bzw. Schöffe sind bis zum 30.04.2018 möglich:
Bewerbungsformular als Schöffe
Bei Fragen oder für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an die Stadtverwaltung, Fachbereich 1, Herrn Mosig, Telefon 05202-49342 oder per E-Mail: g.mosig@oerlinghausen.de.