Egal ob blinkende Turnschuhe, Badezimmerschränke mit fest eingebauter Beleuchtung oder Tresore mit elektrischem Schloss – ausgediente oder defekte Geräte, denen man den elektrischen Nutzen oder den elektronischen Schnickschnack nicht immer auf den ersten Blick ansieht, gehören nicht mehr in die Mülltonne oder zum Sperrmüll, sondern müssen künftig als Elektroschrott gesondert entsorgt werden. Ab dem 15. August gilt das Elektro-Geräte-Gesetz auch für diese Produkte. „Ausgediente oder defekte Gegenstände mit fest eingebauten elektrischen oder elektronischen Bestandteilen müssen ab Mitte des Monats bei den Sammelstellen der Stadt oder Gemeinde oder bei großen Elektrohändlern abgegeben werden. Der Rücknahmeservice ist kostenlos“, erklärt die Verbraucherzentrale NRW. Fürs sachgerechte Ausmustern liefern die
Verbraucherschützer einige nützliche Hinweise:
- Festverbaute Elektro(nik)teile: Sind die Elektro-Bestandteile mit dem jeweiligen Gegenstand fest verbunden und nicht austauschbar, gehört der komplette ausrangierte Artikel in die Elektro-Altgeräte-Sammlung. Dazu zählen etwa Schuhe mit beleuchteter Sohle, Rucksäcke mit eingenähter Beleuchtung, Badezimmerschränkchen mit fest eingebautem Leuchtspiegel, elektrisch verstellbare Fernsehsessel oder Tresore mit elektrischem Schloss. Es spielt hierbei keine Rolle, ob Verbraucher diese Produkte noch nutzen, wenn die Elektronik kaputt ist, was ja etwa bei den Sportschuhen möglich ist. An ihrem Lebensende gehören sie in die Elektro-Altgeräte-Sammlung.
- Nicht festverbaute Elektro(nik)-Elemente: Möbelstücke oder auch andere Produkte, bei denen die Elektrik beziehungsweise Elektronik nicht fest installiert sind, so dass diese Teile mit wenigen Handgriffen abmontiert, defekte Teile ausgetauscht oder nachgerüstet werden können, zählen nicht als Elektroschrott. Bei ausbaubaren Einzelteilen müssen nur die elektrischen Bestandteile bei den Elektro-Altgeräte-Sammelstellen oder im Handel zurückgegeben werden. Dazu gehören beispielsweise die Beleuchtung von Badezimmer- oder Wohnzimmerschrank, die nur angeschraubt beziehungsweise austauschbar ist. Oder der Naben-Dynamo am Fahrrad oder die nachrüstbare elektrische Gangschaltung fürs Rad.
- Mit oder ohne Kennzeichen nicht in den Hausmüll ist tabu: Verbraucher erkennen die Artikel, die nicht mehr in den Hausmüll wandern dürfen, sondern speziell entsorgt werden müssen, an dem Symbol einer durchgestrichenen Mülltonne auf dem Produkte oder der Verpackung. Die Neuregelung gilt jedoch nicht nur für nach dem 15. August angeschaffte Produkte, die dieses Kennzeichen tragen müssen, sondern auch für ältere, die wegen ihrer Macken und Mucken ausgedient haben. Auf diesen Alt-Produkten findet man noch keine durchgestrichene Mülltonne. Dennoch dürfen auch nicht-gekennzeichnete Elektro-Oldies künftig nicht mehr in den Hausmüll.
- Rückgabe von Elektroschrott stärker in Gang bringen: Ein Grund, weshalb die neue Regelung ökologisch Sinn macht: Bislang hinkt Deutschland bei den europäischen Rückgabequoten hinterher. Zwei Drittel der in Verkehr gebrachten Elektrogeräte sollen ab nächstem Jahr eingesammelt und verwertet werden. Derzeit werden aber erst 42,5 Prozent an Elektroschrott in Kommunen und im Handel gesammelt. Dabei ist die Rückgabe im Handel oder bei kommunalen Sammelstellen kostenlos. Höchstens bei Abholung wird ein Entgelt kassiert. Auch wichtig: Um illegale Exporte ins Ausland zu unterbinden, ist die Abgabe von Altgeräten an selbst ernannte Sammler auf der Straße oder an der Haustür nicht erlaubt.
Wer nicht sicher ist, ob sein ausrangiertes Produkt auch zum Elektroschrott gehört oder falls es mit der Rückgabe nicht klappt, dem hilft die Verbraucherzentrale NRW und informiert auch über die nächste Sammelstelle: www.verbraucherzentrale.nrw/elektroschrott