Notruf der Polizei missbräuchlich benutzt
Bielefeld-Gellershagen – Ein junger Bielefelder rief am Donnerstag, 10.01.2019, die Polizei zu einem Raubüberfall in Nähe des Meierteichs. Seine Beschreibung des mutmaßlichen Täters traf allerdings genau auf ihn zu. Die Polizei warnt: Wer die Polizei beispielsweise zu ausgedachten Situationen ruft, kann den Tatbestand des § 145 StGB „Missbrauch von Notrufen…“ erfüllen. Es handelt sich auf … Weiterlesen