Die Innenstadt von Versmold soll von einem verkehrsberuhigten Bereich (Zone 7) in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Zone 10) umbeschildert werden. Dieses betrifft alle Straßen der Innenstadt Versmold, die zurzeit als verkehrsberuhigter Bereich (Zone 7) ausgewiesen sind. Bei der Umbeschilderung in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich (Zone 10) sind folgende verkehrsrechtlichen Änderungen zu beachten:
- Die zulässige Höchstgeschwindigkeit ändert sich von 7 km/h auf 10 km/ h
- Die öffentliche Straße wird in eine Fahrbahn und in seitliche Gehweganlagen aufgeteilt. Die Trennung der Verkehrsarten kann über Bordsteine aber auch optisch über Rinnen, Pflasterbänderung, Poller etc. erfolgen.
Die vorhandene Beschilderung zum Halten bzw. Parken bleibt erhalten. Das bedeutet, dass weiterhin nur auf den ausgewiesenen Parkflächen geparkt werden darf. Die Parkplätz sind an einer weißen Randmarkierung und/ oder Anthrazitpflaster zu erkennen. Es ist auch nach wie vor eine Parkscheibe auszulegen. Im überwiegenden Teil der Innenstadt beträgt die Höchstparkdauer 2 Stunden. Durch die Umbeschilderung ist ein Halten bzw. Parken entgegen der Fahrtrichtung nach der Straßenverkehrsordnung nicht zulässig.
Die Umbeschilderung der Innenstadt in einen verkehrsberuhigten Geschäftsbereich erfolgt ab Dienstag, 6.Dezember.